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   BFH, 19.09.1975 - VI R 172/73   

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https://dejure.org/1975,655
BFH, 19.09.1975 - VI R 172/73 (https://dejure.org/1975,655)
BFH, Entscheidung vom 19.09.1975 - VI R 172/73 (https://dejure.org/1975,655)
BFH, Entscheidung vom 19. September 1975 - VI R 172/73 (https://dejure.org/1975,655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - Arbeitnehmer-Ehegatte - Sparzulage - Vermögenswirksame Leistungen - Überweisung auf Bausparkonto - Arbeitgeber-Ehegatte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die auf ein Konto des Arbeitgeber-Ehegatten überwiesen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 133
  • NJW 1976, 344 (Ls.)
  • DB 1976, 228
  • DB 1976, 514
  • BStBl II 1976, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.03.1972 - I R 152/70

    Verträge zwischen Ehegatten - Vergütungen - Vermögensbereich - Einkommensbereich

    Auszug aus BFH, 19.09.1975 - VI R 172/73
    So seien nach dem BFH-Urteil vom 22. März 1972 I R 152/70 (BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614) Vergütungen aus Verträgen zwischen Ehegatten mangels der für die Vertragsdurchführung erforderlichen Trennung der Vermögens- und Einkommensbereiche der Ehegatten steuerlich nicht als Betriebsausgaben und mithin auch nicht als Arbeitslohn zu berücksichtigen, wenn sie auf ein gemeinschaftliches Bankkonto der Ehegatten überwiesen werden, über welches jeder der Kontoinhaber allein verfügen könne.
  • FG Hamburg, 09.12.1970 - I 178/69
    Auszug aus BFH, 19.09.1975 - VI R 172/73
    Dieser Zweck könne entgegen der Ansicht des FG Hamburg im Urteil vom 9. Dezember 1970 I 178/69 (EFG 1971, 370) ebenfalls durch Einzahlung auf ein Bausparkonto des Arbeitgeber-Ehegatten erreicht werden.
  • BFH, 10.11.1982 - I R 135/80

    Direktversicherung - Familienangehörige - Altersversorgung

    Nach Ansicht des erkennenden Senats sind indes die Grundsätze jener Entscheidung überholt durch die spätere Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 19. September 1975 VI R 172/73, BFHE 117, 133, BStBl II 1976, 81; vom 29. Januar 1976 IV R 42/73, BFHE 118, 176, BStBl II 1976, 372).
  • BFH, 26.07.1983 - VIII R 160/80

    Steuerschuldermäßigung - Darlehn - Ehegatte

    Einer Versagung würde jedenfalls nicht entgegenstehen, daß der Arbeitnehmer-Ehegatte seinerseits die Arbeitnehmersparzulage nach § 12 3. VermBG beanspruchen kann (BFH-Urteil vom 19. September 1975 VI R 172/73, BFHE 117, 133, BStBl II 1976, 81); denn die Arbeitnehmersparzulage wird außerhalb der Einkommensteuerveranlagung gewährt.
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